Studieren ohne Abitur

1. Frühstudium

Informationen zum schulbegleitenden Frühstudium finden Sie hier

 

2. Fachgebundene/allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur

Mit der Novellierung des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes, die zum 1. September 2010 in Kraft getreten ist, sind zahlreiche Neuregelungen für das Studium ohne Abitur in Kraft getreten.

Detaillierte Informationen zum Studium ohne Abitur finden Sie hier

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