Fremdsprachenschein

Eine Voraussetzung für die Zulassung zum 1. Examen ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 JAPO der Nachweis von fachspezifischen Fremdsprachenkenntnissen. Der Fremdsprachenschein kann auf unterschiedliche Arten erworben werden:

1. Kurse des Auslandsbüros Jura

Vom Fachbereich Rechtswissenschaften werden jedes Semester verschiedene Französischkurse für Anfänger und Fortgeschrittene angebotenen, die bspw. eine Einführung in die französische Rechtssprache geben. Darüber hinaus werden auch Blockveranstaltungen als Einführung in das englische, französische, italienische oder spanische Recht zur Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt während des Studiums angeboten.

2. Das "Mainz Mini-Course-Program"

Weiterhin startete im September 2007 das "Mainz Mini-Course Program". Im Rahmen der dazugehörigen englischprachigen Lehrveranstaltungen von Dozenten aus dem Ausland kann auch der Fremdsprachennachweis erbracht werden. Organisiert wird das Programm von Herrn Professor Dr. Huber. Nähere Informationen hier.

3. Englischsprachige Vorlesungen

In fremdsprachigen Lehrveranstaltungen können ferner auch juristische Fachkenntnisse erworben werden. Beachten Sie dazu die Ankündigung im Vorlesungsverzeichnis und die Lehrstuhlhomepage der jeweiligen Dozenten.

4. Kurs des Fremdsprachenzentrums der Universität

Daneben hat jede/r Studierende die Möglichkeit, sich für einen Sprachkurs an der Sprachlehranlage der Universität (Fremdsprachenzentrum) anzumelden. Für Hörer aller Fachbereiche werden dort Sprachveranstaltungen in Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch, aber auch in Sprachen wie Russisch oder Koreanisch angeboten. Teilweise stehen auch Sprachkurse speziell für Studierende bestimmter Fachrichtungen zur Auswahl, so ist etwa der Kurs „English for Law“ gerade für Jurastudentinnen und -studenten interessant. Die Tage und Zeiten für die Anmeldung können für jedes Semester dem Personen- und Vorlesungsverzeichnis der Universität Mainz entnommen werden.

5. Praktikum im Ausland

Gem. § 4 Abs. 3 JAPO gilt die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit im Ausland von insgesamt 13 Wochen in der Rechtsberatung als Nachweis für fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse.