Spinde

Die Pedelle sind für die Verteilung der Spinde zuständig, die zu Beginn eines jeden Semesters unter Berücksichtigung einer bei ihm erhältlichen Belegungsordnung vergeben werden.

Belegungsordnung für Langzeit-Kleiderspinde des FB 03

1. Allgemeine Regelungen

Die Spinde dienen der Aufbewahrung von Garderobe, Taschen, Arbeitsunterlagen und ähnlichen Materialien.

Wertgegenstände, verderbliche Lebensmittel oder gesundheitsgefährdende Stoffe dürfen dort nicht gelagert werden. Die Studierenden sind verpflichtet, die Fächer in sauberem Zustand zu hinterlassen. Die Pedelle des FB 03 sind berechtigt, bei Verdacht des Missbrauchs Spinde zu kontrollieren.

Die bei einer Öffnung des Spindes vorgefundenen Sachen werden als herrenlos behandelt und von den Pedellen bis einschließlich der 1. Vorlesungswoche des darauffolgenden Semesters in Verwahrung genommen, mit Ausnahme von Leergut und Lebensmitteln, die sofort ohne Anspruch auf Schadensersatz vernichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Sachen entsorgt.

Der Fachbereich haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der in den Spinden gelagerten Sachen. Bei Verstößen gegen die Belegungsordnung erlischt die Benutzungserlaubnis fristlos.

2. Spinde für Studierende des FB 03

Die Kleiderspinde dürfen nur nach Zuteilung durch die Pedelle von Studierenden des FB 03 benutzt werden.

Der Nachweis ist durch eine entsprechende Studienbescheinigung mit Fach- und Semesterangabe zu führen.

Die Zuteilung erfolgt ausschließlich durch Eintragung in die dafür beim Pedell angelegte Kartei. Durch die Unterschrift wird die Kenntnis der Belegungsordnung bestätigt und diese anerkannt.

Es sind ausschließlich Zahlenschlösser zu verwenden. Die Kombination jedes Schlosses ist von der/dem Benutzer*in bei der Spindvergabe beim Pedell zu hinterlegen. Die Spindvergabe ist ohne Hinterlegen einer Schlosskombination nicht möglich. Spinde ohne Zahlenkombinationsschloss oder mit vorsätzlich falsch hinterlegter Zahlenkombination werden ohne Ankündigung zwangsgeräumt und stehen den Nutzern*innen nicht mehr zur Verfügung. Die Beschaffung von Schlössern ist Sache der Benutzer*in.

Die Spinde müssen am Ende der Vorlesungszeit des alten Semesters bis spätestens Ende der ersten Vorlesungswoche des neuen Semesters neu verlängert werden.

Alle nicht verlängerten Spinde werden in der zweiten Woche der Vorlesungszeit des neuen Semesters zwangsgeräumt, ohne dass es einer ausdrücklichen Räumungsaufforderung oder eines weiteren Hinweises bedarf.

Ab Dienstag der dritten Vorlesungswoche werden die frei gewordenen Spinde neu vergeben.

3. In-Kraft-Treten

Diese Belegungsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

24. Mai 2022

Die Geschäftsführung